Die KfW bietet eine Finanzierung Ihrer energetischen Gebäudesanierungs und Ihres ökologischen Neu- und Erweiterungsbaus an. Die effektiven Darlehenszinsen sind im Sanierungsprogramm niedriger als die Guthabenzinsen bei einem Sparvertrag! Die Höhe der Zinsen und die Höhe des Zuschusses bzw. Tilgungszuschussses, hängt von den aktuellen Konditionen ab.
Sie Ihre Energieeinsparmaßnahmen mit einem zinsgünstigen Darlehen und einem Zuschuss aus dem Energieeffizient Sanieren , finanzieren möchten,
oder Sie Ihren Neu- oder Erweiterungsbau zum Teil mit einem Darlehen und einem Zuschuss aus dem Programm Energieeffizient Bauen bestreiten wollen,
müssen Sie einen Gebäudeenergieberater hinzuziehen, der Ihre Maßnahmen begutachtet. Neben dem Darlehen, wird zusätzlich auch die Gebäudeenergieberatung für Altbauten durch die BAFA(Bundesamt für Wirtschschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert.
Auch der Einbau von Erneuerbare Energien wie z.B. ein Pelletkessel, Wärmepumpe, Solar usw., wird durch die BAFA zusätzlich gefördert. Die möglichen Förderhöhen finden Sie unter, Erneuerbare Energien.
Für den Tilgungszuschuss der Darlehensvariante für "Energieeffizient Sanieren" zum KfW-Effizienshaus 115, 100, 85, 70 oder 55, müssen Sie bei Antragstellung die Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen einreichen, dass mit der planmäßigen Sanierung die aktuelle EnEV erfüllt wird. Nach Fertigstellung aller Maßnahmen ist eine Bestätigung des Sachverständigers über die planmäßige Durchführung der Arbeiten beizubringen. Die gleichen Bedingungen gelten auch ohne Dahlehensvariante, wobei die Zuschüsse jedoch wesentlich höher ausfallen als mit Dahlehen. Auch Einzelmaßnahmen, wie z.B. die Erneuerung der Heizung, Anbringung einer Außendämmung usw., werden gefördert. Eine Bestätigung durch einen zugelassenen Sachverständigen ist auch hier notwendig.
Für das KfW-Programm "Energieeffizient Bauen" KfW-Effizienshaus 70, 55 und 40, benötigen Sie ein Gutachten eines Sachverständigen, das Ihnen die Einhaltung des jeweils zulässigen Primärenergiebedarfs und Transmissionswärmeverlusts bescheinigt. Wenn Sie ein KfW-Effizienzhaus 55 oder 40 errichten wollen, erhalten Sie bis zu 10% der förderfähigen Investitionkosten als Tilgungszuschuss von der KfW. Auch zinsverbilligte KfW-Darlehen werden für alle drei KfW-Effizienzhäuser zusätzlich gewährt.
Bei uns ist Ihr KfW-Gutachten mit einer optimierenden Energieberatung verbunden, um ein optimales Ergebnis Ihrer Sanierung sicherzustellen. Wir machen Ihnen gern ein individuelles Angebot nach einem kostenlosen Beratungsgespräch, bei dem Sie uns Ihr Projekt vorstellen.
Hinweis: Für Immobilienbesitzer bietet die KfW einen Zuschuss für Baubegleitung an. Dieser Zuschuss beträgt 50 % der föderfähigen Gesdamtkosten, höchstens 4.000 € pro Antragsteller und Investitionsvorhaben.
Hinweis zur Eigenleistung: Auch Eigenleistungen werden berücksichtigt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Maßnahmen durch einen zugelassenen Sachverständigen begleitet werden.