Home
Schadensgutachten
Immobiliengutachten
Baubegleitung
Energieberatung WG
Passivhaus (PHPP)
Zertifizierung Gebäude
Energieberatung NWG
Förderberatung
Energieausweis
Thermografie
Luftdichtheitskonzept
Luftdichtheitsmessung
Lüftungskonzept
Mitglied - Institute
Impressum - Kontakt
AGB
Referenzen DENA
Politik
Veranstaltungen
Feedback
   
 


Was bei Kühlschränken oder Waschmaschinen selbstverständlich ist, ist nun auch für Gebäude Pflicht: Wohnhäuser und Gewerbeimmobilien werden ab sofort hinsichtlich ihrer Energieeffizienz nach einem einheitlichen Schema bewertet und klassifiziert. Die bundesweite Einführung des Energieausweises schafft erstmals eine Vergleichsbasis für den Energiebedarf und der Betriebskosten. Davon profitieren Eigentümer, Käufer und Mieter gleichermaßen, bei der Vermarktung von Immobilien ebenso wie bei Kauf- und Mietentscheidungen. Der Ausweis ist zehn Jahr gültig.

Das neue Gütesiegel schafft Klarheit über den Energieverbrauch von Gebäuden und macht Schwachstellen sichtbar, wovon auch die Umwelt profitiert. Worauf es aber ankommt, ist eine solide Beratung. Diese Beratung sollte Vor-Ort durchgeführt werden.

Bei Neubauten ist der Energieausweis schon seit Jahren Pflicht. Nun müssen auch für Altbauten Energieausweise erstellt werden. Hier kann sich der Aufwand schnell auszahlen, denn mit dem Energieausweis erhalten Hausbesitzer praktische Vorschläge, wie Sie Energie einsparen können und gleichzeitig Ihr Budget entlasten. Nebenbei sichern Sie den Wert Ihrer Immobilie und erhöhen den Wohnkomfort. Aufpassen sollten die Kunden von sogenannten Billigangeboten aus dem Internet. Diese Ausweise entpuppen sich schnell als falsch. Nicht vollständig erarbeitete Ausweise, werden mit bis zu 15.000 Euro Bußgelder geahndet.

Der Ausweis für gebrauchte Gebäude wird in zwei Varianten angeboten: Als Verbrauchs- und als Bedarfsausweis. Letzterer gilt als aussagekräftiger, bei der Erstellung aber auch als aufwändiger und somit teurer. Danach müssen für ältere und unsanierte Gebäude, die vor dem 1 November 1977 errichtet wurden, Bedarfsausweise ausgestellt werden. Für alle anderen Wohngebäude bleibt es bei der Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen.

Welche unterschiede beim Verbrauchsausweis und welche beim Bedarfsausweis berücksichtigt werden, können Sie hier unter "Einzelheiten zum Gebäudeenergieausweis" erfahren. Am einfachsten geht es, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Eine umfassende Beratung wird dann erfolgen.

Worauf Sie beim Energieausweis noch achten sollten, erfahren Sie unter "Kein Miet- oder Kaufvertrag ohne Energieausweis".


1. Qualitätssicherung für den Energiebedarfsausweis durch den "dena Gütesiegel".

                                                                     

2. Vergleichbarkeit von Gebäuden hinsichtlich des Energiebedarfs und -verbrauchs.

3. Analyse des Ist-Zustands eines Gebäudes und seiner Schwachstellen.

4. Marketinginstrument auf dem Immobilienmarkt. 

5. Qualifizierte Modernisierungsempfehlungen.

6. Berechnung der Einsparpotenziale bei den Betriebskosten.                     

7. Entscheidungshilfe bei Investitionen (Vergleich einzelner Modernisierungsvorschläge).

8. Grundlage für die Beantragung von KfW-Fördergeldern.  

Hinweis: Bei einem Energieausweis mit dena-Gütesiegel, wird hohe Qualität garantiert. Die Qualifikationsanforderung an Fachleuten zum Ausstellen mit dena-Gütesiegel, ist höher gestellt, als bei den anderen Energieausweisen ohne Gütesiegel. Weitere Information zum dena-Gütesiegel finden Sie auch unter www.zukunft-haus.info.de.


Mehr Gewicht für Energieausweis
Die bisher vorgeschlagenen Änderungen (inoffizielle Version, englisch) sollen aus dem Energie(effizienz)ausweis ein „echtes, aktives Energie-Label für Häuser“ machen. Vorgesehen ist beispielsweise, dass der Ausweis in alle Verkaufs- und Vermietungsanzeigen aufgenommen werden muss. Außerdem muss der Ausweis mit seinen Empfehlungen zur Energieeinsparung Teil der Kauf- und Mietunterlagen sein. Ebenfalls soll die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen den Verbrauchern Hinweise geben, wie die Anlagen effektiver genutzt oder ihr Betrieb verbessert werden kann, oder wann sie sogar ganz ersetzt werden sollten.     


Weigert sich ein Vermieter oder Verkäufer den Energieausweis vorzulegen, handelt er gesetzwidrig und riskiert sogar Gelbußen bis zu 15.000 Euro. Miet- und Kaufinteressenten können sich in diesem Fall an die Stadtverwaltung oder das Ordnungsamt wenden. Weitere Infos unter " www.dena-energieausweis.de ".