BAUBEGLEITUNG


RUND UM DAS EIGENHEIM FÜR BAUHERR, MIETER & VERMIETER

Eine baubegleitende Qualitäts­sicherung durch einen Sachverständiger - Gutachter hat den Sinn, Planungs- und Ausführungs­fehler rechtzeitig zu erkennen um  Mängel und Pfusch zu vermeiden, bevor irgendetwas verdeckt wird. Da der Bauherr in der Regel ein Laie ist, kann er vieles selbst nicht erkennen. Auch die nötige Zeit fehlt vielen den Bauherren, da der eigene Volljob in der heutigen Zeit dies erst gar nicht zulässt.

Zum Beispiel, ob die Bewehrung richtig verlegt wurde, das Mauerwerk das Überbindemaß einhält, die Abdichtung des Kellers der DIN 18195, die Drainung der DIN 4095 oder die Dämmung und Dampf-/Luft­sperre den Vorgaben der EnEV und der DIN 4108 genügt. Er kann auch nicht feststellen, ob die Ausführung dem Wärme­schutz­nachweis entspricht (häufigster Fehler: offener Kellerabgang). Dafür braucht man Fachleute.


NICHT NUR TEILBEREICHE WERDEN VON MIR BEGUTACHTET, SONDERN AUCH NACH WUNSCH


  • den kompletten Bauantrag
  • die komplette Bauüber­wachung
  • oder komplette Baukoor­dinierung
  • Ausschreibungen/Ange­bots­einholung
  • Angebotsprüfung
  • Nachweis der Heizlast­be­rechnung nach DIN EN 12831
  • Nachweis des hydraulischen Abgleich für die Heizung
  • Feuchteschutznachweis für alle Bauteile
  • usw.

sind Bestandteil meiner Leistung. Der Vorteil für Sie besteht vor allem darin, dass der gesamte Bauablauf transparent für Sie bleibt.



Hinweis Baubegleitung für KfW-Effizienzhäuser: Für das Erreichen von KfW-Effizienz­häuser, fördert der Staat die qualitätssichernde Baubegleitung mit zu 20.000,00 €. Nähere Informationen finden Sie hier

Bauherrenberatung beinhaltet kurz gesagt die Beratung des Bauherren bei Fragen rund um die Erstellung des Bauwerkes. Dies können Fragen zur konstruktiven Lösung bestimmter technischer Details am Bauwerk sein, Fragen zu staatlichen Förder­möglichkeiten (siehe BAFA Energie­berater, Hier KfW - Gutachten) sein, Fragen zur Verwendung bestimmter Materialien, aber auch bei Streitigkeiten, wenn schon mit dem Bau begonnen wurden ist und Sie nicht wissen, ob die Ausführung die der Unternehmer durchführt, so richtig ist.

Technische Vertragsprüfung von Werkverträgen und Kaufverträgen, sowie die Ausführungsplanung von Architekten.

Zahlungsmodalitäten der einzelnen Gewerken, da hier der Bauherr in der Regel in Vorleistung geht. Hier kommt es darauf an, dass die Abschlagzahlungen nicht zu hoch angesetzt werden. Zum Beispiel, was machen Sie, wenn die auszuführende Firma aus wirtschaftlicher Betrachtung z.B. Insolvenz anmeldet und nicht mehr in der Lage ist, ihr Bauvorhaben fertig zu stellen? Die Vorleistungen die Sie dort getätigt haben sind wohl sicher weg. Daher gilt, den Vorleistungs­spielraum für Sie Weitgehens zu minimieren.

Aufmaßarbeiten für Bauherren, Handwerker und Unternehmer für erfolgte Bauleistungen etc.

Abrechnungsprüfungen von in Rechnung gestellten Bau­leis­tungen o. ä.

Bauaufnahme eines beste­hen­den Gebäudes, z. B. bei fehlenden oder mangelhaften Planunterlagen mit Berech­nungen der Wohn- und Nutzfläche sowie des Rauminhaltes.

Bauwerksabnahmen, Erstellung einer Bauablaufplanung, Koordinierung des Bauablaufes.

Abnahme ist ein wesentlicher Punkt bei der Erstellung von Bauobjekten. Diese sollte sich auch in verschiedene Teil­abnahmen gliedern. Bei diesen Teilabnahmen handelt es sich um Abnahmen bestimmter Teilbereiche wie Rohbau, Innenputz, Estrich usw., die nach Fertigstellung des Objektes nur noch sehr schwer zu überprüfen sind, z.B. Abdichtungen der Kelleraußenwände und Ausführung der Drainage. Bei der Abnahme ist zu beachten, dass durch die Abnahme eine Umkehr der Beweislast stattfindet. Das heißt, vor der Abnahme muss der Auftragnehmer beweisen, dass sein Gewerk mangelfrei erstellt wurde. Nach der Abnahme muss der Bauherr beweisen, dass ein Mangel vorliegt. Erfolgt also eine leichtfertige Abnahme des Bauwerkes oder einzelner Gewerke, können Gewähr­leis­tungs­an­sprüche verloren gehen, bzw. es muss vom Bauherren zunächst einmal nachgewiesen werden, dass ein Mangel vorliegt um Ansprüche auf Nachbesserung gelten machen zu können. Daher ist die Durchführung von Abnahmen ein wesentlicher Punkt bei der Erstellung eines Bauwerkes. 

Baumängel und Bauschäden vor allem bei Feuchtigkeit, Schimmelpilzbildungen und insbesondere vor Ablauf bei Gewährleistungsinanspruchnahme für bereits fertig gestellte Gewerke u.ä.


GEWÄHRLEISTUNGS­GUTACHTEN

Kaputtes Dach, verstopfte Leitungen - und dabei ist die Immobilie noch in der vertraglich vereinbarten Garantie? Zum Glück greift hier die Gewähr­leis­tungs­pflicht des Bauträgers bzw. des Verkäufers. Sie verpflichtet ihn, alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel an Neubauten auf seine Kosten zu beseitigen. Vorausgesetzt der Eigentümer macht seine Ansprüche vor Ablauf der Frist (nach VOB 4 Jahre bzw. nach BGB 5 Jahre) schriftlich geltend. Insofern eine gute Sache.

Nur - nicht immer sind die Mängel so offensichtlich wie ein kaputtes Dach. Und es können natürlich nur die Mängel beanstandet werden, die auch als solche erkannt wurden. Kompetent und fachgerecht überprüfe ich die Häuser und Wohnungen und dokumentieren alle Schäden und Mängel. Damit helfe ich dem Eigentümer, Kosten zu sparen und tragen gleichzeitig zum Qualitäts- und Werterhalt der Immobilie bei.

 

 
 
 
 
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