GEG-NACHWEIS
(WÄRMESCHUTZ­NACHWEIS)


Die Fortschreibung des Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der sich damit ständig verschärfenden gesetzlichen Anforderungen stellt immer wieder eine neue Heraus­forderung bei der Planung eines Gebäudes dar. Egal ob Neubau oder sanieren eines Altbaus.

Ein DIN-gerechneter Wärmeschutz­nachweis für den Neubau und Altbau nach GEG gehört zu den obli­ga­to­risch einzureichenden Bauvorlagen. Nach der Wärmeschutz­verordnung ist der Nachweis zum Wärmeschutz (GEG-Nachweis) zusammen mit dem Bauantrag bei der Baugenehmi­gungs­behörde vor Baubeginn einzureichen.

Nach der Fertigstellung des Bauvorhabens wird geprüft, ob das Bauwerk die Vorgaben des GEG für den Wärme­schutznachweises erfüllt. Abschließend wird der Gebäude­energieausweis ausgestellt und dem Bauherrn übergeben.

Gerne übernehmen wir für Sie die Aufstel­lung des Nachweises gemäß aktuellem Gebäudeenergiegesetz für das geplante Gebäude unter Berücksichtigung der geplanten haustechnischen Anlagen.


HINWEIS

Der Nachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz kann bei planerischen Änderungen angepasst werden, um die Wärmebilanz jeweils nachweisen zu können. Am Ende des Bauvorhabens liegt dann ein GEG-Nachweis vor, der dem tatsächlichen Bauzustand entspricht.


 
 
 
 
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