DAS LUFTDICHT­HEITSKONZEPT

Die Luftdichtheit gemäß DIN 4108-7:2001-08 der Ge­bäu­de­hülle, ist Voraussetzung für e­ner­gie­spa­ren­de Häuser und Voraussetzug für die Auslegung von Wohnungslüftung gemäß DIN 1946-6.

Die Luftdichtigkeitsebene liegt in der Regel immer auf der Bauteilinnenseite und soll raumseitig der Dämmebene bzw. der Tragkonstruktion angeordnet sein. Damit wird ein Einströmen von Raumluft in die Konstruktion verhindert. Wer hier die Details nicht sorgfältig angeht, verursacht unter Um­stän­den dass es an kalten Teilen der Konstruktion zu einem bedeutenden Tauwasserausfall kommt. Mit besonderer Aufmerksamkeit sind die Anschlußdetails und verwendeten Werkstoffe im Vorfeld festzulegen.


Die Winddichtung verhindert als Schicht, meist außenseitig der Wärmedämmung verlegt, das Einströmen kalter Außenluft in die Konstruktion und den Wie­der­aus­tritt an anderer Stelle und vermindert so die Abfuhr von Wärme. Auf das Regel- und Normenwerk sowie Details wird eingegangen. Somit werden alle Details vor Ausführung geklärt und mögliche Bauschäden wie Schim­mel­bil­dung wegen Durchfeuchtung etc., werden so vermieden.

Wichtig: Das festlegen und Planen der luftdichten Ebene, wird nicht erst während der Bauphase bestimmt, sondern sollte vor Ausführung festgelegt werden.



DIE VORGEHENSWEISE

  1. Für jedes Außenbauteil muss festliegen, welche Bauteilschicht die Luftdichtung übernimmt (z.B. die OSB-Platte, der Innenputz, die Betondecke...). Die Lage dieser luftdichten Ebene wird als rote Linie im Schnitt bzw. im Grundriss eingezeichnet. Das beheizte Volumen muss vollständig von luftdichten Ebenen eingeschlossen sein.
  2. Im zweiten Schritt muss geplant werden, wie die luftdichten Bauteilschichten an den Stößen dauerhaft luftdicht verbunden werden. Es reicht nicht aus, z.B. den Fenster­rah­men an die gemauerte Wand anzuschließen, da die Mauerebene nicht luftdicht ist. Vielmehr muss der Rahmen an die luftdichte Ebene der Außenwand dauerhaft luftdicht angeschlossen werden, z.B. durch ein überputzbares Klebeband oder durch eine Anputzleiste.
  3. Im dritten Schritt müssen alle erforderliche Durchdringungen geplant werden, wie E­lek­tro­lei­tung­en und Rohre, die durch eine Kellerdecke gehen, Steckdosen in Außenwänden.
  4. Nach aller durchgeführten Maß­nah­men, wird dann die Ge­bäu­de­dicht­heits­prü­fung (Luftdichtheitsmessung) durchgeführt. Dieser unterstreicht dann die gute Planung sowie Kontrollen der Umsetzung anhand des Luftdichtheitskonzepts.




 



 
 
 
 
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