DER GEBÄUDE-ENERGIEAUSWEIS


Was bei Kühlschränken oder Wasch­ma­schi­nen selbst­ver­ständ­lich ist, ist auch für Gebäude Pflicht: Wohnhäuser und Gewerbeimmobilien werden hinsichtlich ihrer E­ner­gie­ef­fi­zienz nach einem ein­heit­li­chen Schema bewertet und klassifiziert. Die bundesweite Einführung des E­ner­gie­aus­wei­ses schafft erstmals eine Ver­gleichs­ba­sis für den Energiebedarf und der Betriebskosten. Davon pro­fi­tie­ren Ei­gen­tü­mer, Käufer und Mieter gleichermaßen, bei der Vermarktung von Immobilien ebenso wie bei Kauf- und Mietentscheidungen. Der Ausweis ist zehn Jahr gültig.

Der Energieausweis schafft Klarheit über den E­ner­gie­ver­brauch von Gebäuden und macht Schwach­stel­len sichtbar, wovon auch die Umwelt profitiert. Worauf es aber ankommt, ist eine solide Beratung. Diese Beratung sollte Vor-Ort durchgeführt werden.

Bei allen Gebäuden ist ein Wärmeschutznachweis notwendig. Darum kümmere ich mich in Prümzurlay.


Bei Neubauten ist der Energieausweis schon seit Jahren Pflicht. Nun müssen auch für Altbauten Energieausweise erstellt werden. Hier kann sich der Aufwand schnell auszahlen, denn mit dem Energieausweis erhalten Hausbesitzer praktische Vorschläge, wie Sie Energie einsparen können und gleichzeitig Ihr Budget entlasten. Nebenbei sichern Sie den Wert Ihrer Immobilie und erhöhen den Wohnkomfort. Aufpassen sollten die Kunden von sogenannten Billigangeboten aus dem Internet. Diese Ausweise entpuppen sich schnell als falsch. Nicht vollständig erarbeitete Ausweise, werden mit sehr hohen Bußgelder geahndet.

Der Ausweis für gebrauchte Gebäude wird in zwei Varianten angeboten: Als Ver­brauchs- und als Bedarfsausweis. Letzterer gilt als aussagekräftiger, bei der Erstellung aber auch als aufwändiger und somit teurer. Danach müssen für ältere und unsanierte Gebäude, die vor dem 1 November 1977 errichtet wurden, Be­darfs­aus­weise ausgestellt werden. Für alle anderen Wohngebäude bleibt es bei der Wahl­frei­heit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen.

Welche Unterschiede beim Ver­brauchs­aus­weis und welche beim Bedarfsausweis berücksichtigt werden, kann nach Kontaktaufnahme im einzelnen umfassend erläutert werden.


VIELE VORTEILE FÜR VERBRAUCHER

  • Qualitätssicherung für den E­ner­gie­be­darfs­aus­weis.
  • Vergleichbarkeit von Gebäuden hinsichtlich des Energiebedarfs und -verbrauchs.
  • Analyse des Ist-Zustands eines Gebäudes und seiner Schwachstellen.
  • Marketinginstrument auf dem Immobilienmarkt.
  • Qualifizierte Moderni­sie­rungs­em­pfeh­lung­en.
  • Berechnung der Einsparpotenziale bei den Betriebskosten.
  • Entscheidungshilfe bei Investitionen (Vergleich einzelner Modernisie­rungs­vor­schläge).
  • Grundlage für die Beantragung von KfW-Fördergeldern.


INFO ZUR EINHALTUNG DES ENERGIEAUSWEIS

Weigert sich ein Vermieter oder Verkäufer den E­ner­gie­aus­weis vorzulegen, handelt er gesetzwidrig und riskiert sogar Geld­bu­ßen. Miet- und Kaufinteressenten können sich in diesem Fall an die Stadt­ver­wal­tung oder das Ordnungsamt wenden.


 
 
 
 
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